Brutto-Netto-Rechner für Beamte 2026
Besoldung, private Krankenversicherung mit Beihilfe und Pension — berechne dein Beamten-Netto für 2026. Mit Umschalter zwischen Beamter und Angestelltem.
- Besoldung
- 4.500 €
- Lohnsteuer + Soli/KiSt
- −904 €
- PKV-Beitrag (Beihilfe 50 %)
- −400 €
Beamte zahlen keine Renten-, Arbeitslosen-, gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung. Statt KV-Pflichtbeitrag fällt der private PKV-Beitrag an; die Beihilfe deckt 50 % der Krankheitskosten, die PKV den Rest.
Warum Beamte mehr netto behalten
Bei gleicher Bruttohöhe bleibt Beamten meist mehr netto als Angestellten. Der Grund: Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an (bei Angestellten zusammen rund 20 % Arbeitnehmer-Anteil). Steuerlich gilt dagegen derselbe Einkommensteuertarif (§32a EStG). Statt der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung tragen Beamte ihren privaten PKV-Beitrag selbst — dieser ist durch die Beihilfe des Dienstherrn aber deutlich reduziert, da die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt.
Brutto-Netto-Rechner Beamte NRW 2026
Nordrhein-Westfalen ist mit Abstand das bevölkerungsreichste Bundesland und stellt entsprechend viele Landesbeamte — von der Lehrkraft über die Polizei bis zur Finanzverwaltung. Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) mit den Besoldungsordnungen A und B. Der Beihilfebemessungssatz beträgt für aktive Beamte in der Regel 50 %, für Pensionäre 70 % und für Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern ebenfalls 70 %.
Eine Besonderheit in NRW: Seit 2021 gibt es die pauschale Beihilfe. Beamte, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, erhalten einen Zuschuss in Höhe des halben GKV-Beitrags — eine Alternative zur klassischen Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung. Welche Variante günstiger ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand und Familienstand ab. Im Rechner oben stellst du deinen tatsächlichen PKV-Beitrag ein, um dein NRW-Netto präzise zu ermitteln. Maßgeblich für die Details ist die Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW).
Besoldung & Beihilfe nach Bundesland
Besoldung und Beihilfe sind Ländersache. Der Beihilfebemessungssatz liegt fast überall bei 50 % für aktive Beamte und 70 % für Versorgungsempfänger sowie bei zwei oder mehr Kindern; die genauen Regeln und Besoldungstabellen unterscheiden sich je Land. Maßgeblich ist jeweils das Landesbesoldungsgesetz und die Beihilfenverordnung des Dienstherrn.
Baden-Württemberg
Landesbesoldung BW. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Bayern
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG). Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Berlin
Landesbesoldung Berlin. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Brandenburg
Landesbesoldung Brandenburg. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Bremen
Bremisches Besoldungsgesetz. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Hamburg
Hamburgisches Besoldungsgesetz. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Hessen
Hessisches Besoldungsgesetz. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbesoldung MV. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Niedersachsen
Nds. Besoldungsgesetz. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Rheinland-Pfalz
Landesbesoldung RLP. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Saarland
Saarländisches Besoldungsgesetz. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Sachsen
Sächsisches Besoldungsgesetz. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Sachsen-Anhalt
Landesbesoldung Sachsen-Anhalt. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Schleswig-Holstein
Landesbesoldung SH. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Thüringen
Thüringer Besoldungsgesetz. Beihilfe regelmäßig 50 % aktiv / 70 % Pension bzw. ab zwei Kindern.
Brutto-Netto-Rechner Beamtenpension 2026
Die Beamtenpension ist ein Versorgungsbezug und wird nach §19 EStG grundsätzlich voll versteuert — im Unterschied zur gesetzlichen Rente, bei der nur der Besteuerungsanteil (2026: 84 %) erfasst wird. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag, der jahrgangsabhängig abschmilzt und für neue Pensionärsjahrgänge nur noch gering ist. In der Pension steigt der Beihilfesatz meist auf 70 %, sodass der private PKV-Beitrag sinkt. Renten- und Arbeitslosenbeiträge fallen — wie schon im aktiven Dienst — nicht an.
Für eine Schätzung gibst du im Rechner oben deine Bruttopension als „Besoldung" und deinen PKV-Beitrag (meist niedriger dank 70 % Beihilfe) ein — das Ergebnis entspricht dem Netto deiner Pension.
Droht zwischen Pension und Bedarf eine Lücke? Versorgungslücke berechnen →
Häufige Fragen
Wie wird das Beamtengehalt versteuert?
Die Besoldung von Beamten wird wie jedes Einkommen nach dem Einkommensteuertarif (§32a EStG) lohnversteuert — mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Anders als bei Angestellten fällt jedoch keine Sozialversicherung an, weshalb das Netto bei gleicher Bruttohöhe meist höher ausfällt.
Zahlen Beamte Sozialversicherung?
Nein. Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung. Die Altersversorgung erfolgt über die Pension, die Krankenversicherung privat (PKV) in Kombination mit der Beihilfe des Dienstherrn.
Wie hoch ist die Beihilfe in NRW?
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Beihilfebemessungssatz für aktive Beamte regelmäßig 50 %, für Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 % und mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern ebenfalls 70 %. NRW bietet seit 2021 zusätzlich eine pauschale Beihilfe an, wenn sich ein Beamter freiwillig gesetzlich versichert. Maßgeblich ist die Beihilfenverordnung NRW.
Wie wird die Beamtenpension besteuert?
Die Beamtenpension ist ein Versorgungsbezug und wird nach §19 EStG grundsätzlich voll versteuert — anders als die gesetzliche Rente, die nur mit dem Besteuerungsanteil erfasst wird. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag, der jahrgangsabhängig abschmilzt und für neue Pensionärsjahrgänge nur noch gering ausfällt.
Was ist die A-Besoldung?
Die A-Besoldung (A2 bis A16) gilt für Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst; die Höhe richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Daneben gibt es die B-Besoldung für höhere Ämter (z. B. Behördenleitungen) sowie die R-, W- und C-Besoldung für Richter und Professoren. Die konkreten Beträge regeln die Besoldungsgesetze des Bundes und der Länder.
Die Berechnung folgt §32a EStG 2026 und den Beamten-spezifischen Regeln (keine Sozialversicherung, PKV mit Beihilfe). Alle Werte sind Näherungen; maßgeblich sind das jeweilige Landesbesoldungsgesetz und die Beihilfenverordnung. Keine Steuerberatung.